Kanzlei-Tresor  |   +49 (0)2773 9208 0   |   kanzlei@kanzleiamobertor.de   |     |     |  

Verkerk & Eiteneuer - Steuerberatungs-GmbH - Haiger - Ehringshausen
Ihre Steuerberater in unserer Region

Infobar

Änderungen im Vorsteuer-Vergütungsverfahren zum 1. Januar 2026


Copyright: https://de.123rf.com/profile_bankrx

Das Bundesfinanzministerium hat mit Schreiben vom 2. Juni 2026 (III C 3 - S 7359/00081/001/030) Änderungen im Umsatzsteuer-Anwendungserlass zum Vorsteuer-Vergütungsverfahren vorgenommen. Die Grundsätze gelten für Anträge auf Vorsteuervergütung, die nach dem 31. Dezember 2025 gestellt werden. Ab dem 1. Januar 2026 sind im Vorsteuer-Vergütungsverfahren für ausländische Unternehmen digitale Nachweise verpflichtend. Die Übermittlung erfolgt vorzugsweise über das BZSt-Online-Portal. Eine detaillierte Einzelaufstellung ist erforderlich. Kleinbeträge (Taxi, ÖPNV) sind nur auf Verlangen nachzuweisen. Fehlerhafte Rechnungen können nicht mehr nachgereicht werden.
Shortlink: https://www.tinyurl.com/n5bx9n6k

Zurück zur Blogübersicht