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16.09.2023 | Für Unternehmer
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) teilt mit, dass die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnung der Corona-Hilfen vom 31. August 2023 auf den 31. Oktober 2023 verlängert wurde. Die Fristen gelten für die Schlussabrechnungen der Überbrückungshilfen I bis III und der November-/ Dezemberhilfe sowie für die Überbrückungshilfe III Plus / IV.
Insbesondere findet die Fristverlängerung keine Anwendung für die Endabrechnung der Neustarthilfen.