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08.07.2022 | Für Bauherren und Vermieter
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum rückwirkend ab Jahresbeginn 2022 mit bis zu 10.000 EUR. Es sind ein Fördersatz von 2 % und eine Deckelung der Fördersumme ab einem Kaufpreis von 500.000 EUR vorgesehen.
Gefördert werden der Erwerb von selbstgenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Eigentumswohnungen und der Erwerb von Grundstücken für den Neubau des selbstgenutzten Eigenheims durch sogenannte natürliche Personen.
Wer die Förderung haben will, kann sich ab sofort online dafür registrieren https://www.nrwbank.de/zuschuss-wohneigentum