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Infobar
15.11.2022 | Für Bauherren und Vermieter
Statt Ende Oktober müssen Immobilienbesitzer die Grundsteuererklärung nun erst bis Ende Januar 2023 abgeben. Mit der Verlängerung der Abgabefrist bei der Grundsteuererklärung um drei Monate werden die Bürger, die Wirtschaft sowie die Steuerberater deutlich entlastet.
Nicht einmal jeder dritte Haus- und Wohnungsbesitzer hatte bisher seine Unterlagen online abgegeben.