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16.05.2024 | Für Sparer und Kapitalanleger
Der BFH sieht in der Übermittlung von Informationen zu ausländischen Bankkonten an die deutschen Steuerbehörden keine Verletzung der Grundrechte der inländischen Steuerpflichtigen (Urteil vom 23.1.2024, Az. IX R 36/21). Geklagt hatten Steuerpflichtige, die sich durch Übermittlung der Kontostände ihrer Schweizer Bankkonten in ihren Grundrechten, insbesondere in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung, verletzt sahen.
Das Urteil finden Sie hier: https://www.tinyurl.com/2ysxja25
Quelle: BFH